Unsere Leistungen Google Reputation
Korrigieren, was Google über Sie oder Ihr Unternehmen zeigt
Zwei verwandte Aufgaben: die richtigen Dinge aus der Google-Suche entfernen oder aktualisieren lassen — und Ihren Unternehmenseintrag korrekt und unter Ihre Kontrolle bringen.
Worauf Google tatsächlich reagiert
Google hostet die meisten Inhalte, die es anzeigt, gar nicht — es indexiert die Seiten anderer Leute. Diese eine Tatsache erklärt, warum so viele Entfernungsversuche scheitern: Google zu bitten, eine Seite zu löschen, die ihm nicht gehört, funktioniert selten, während die Wege, die tatsächlich funktionieren, enger und spezifischer sind.
Google entfernt Ergebnisse in klar definierten Kategorien: personenbezogene Daten (Telefonnummern, Wohnadressen, Ausweis- und Bankdaten), intime Aufnahmen ohne Einwilligung, Doxxing-Inhalte und Material, das gegen bestimmte nationale Gesetze verstößt. Das Tool für veraltete Inhalte ist der schnellste Erfolg von allen — wenn eine Seite bereits geändert oder gelöscht wurde, die Suche aber noch die alte Fassung zeigt, aktualisiert oder entfernt es das zwischengespeicherte Ergebnis. In der EU und mehreren anderen Rechtsordnungen können Anträge auf Vergessenwerden veraltete oder nicht mehr relevante Ergebnisse zu Ihrem Namen aus dem Index nehmen.
Davon getrennt ist die Verwaltung von Standort- und Unternehmenseinträgen ein völlig anderes System: einen Ihnen gehörenden Eintrag beanspruchen, falsche Adressen, Öffnungszeiten oder Kategorien korrigieren und mit doppelten oder betrügerischen Einträgen umgehen, die jemand anderes erstellt hat.
Wann wir helfen können
- Ihre personenbezogenen Daten — Telefonnummer, Wohnadresse, Ausweis- oder Finanzdaten — sind in den Suchergebnissen sichtbar.
- Eine Seite wurde bereits korrigiert oder gelöscht, Google zeigt aber weiterhin den alten zwischengespeicherten Text.
- Anträge auf Auslistung nach dem Recht auf Vergessenwerden für veraltete oder nicht mehr relevante Ergebnisse zu Ihrem Namen.
- Gerichtlich angeordnete Entfernungen und Verleumdungsansprüche, bei denen Unterlagen den Antrag stützen.
- Ein Unternehmenseintrag, der falsch, nicht beansprucht, doppelt vorhanden oder von jemandem erstellt wurde, dem das Unternehmen nicht gehört.
Wann wir nicht helfen können
Die ehrlichen Grenzen dessen, was eine Google-Entfernung leisten kann:
- Korrekte journalistische Berichterstattung auszulisten, nur weil sie unangenehm ist. Google tut das im Regelfall nicht, und wir tun auch nicht so, als könnte es klappen.
- Eine echte negative Kundenbewertung zu entfernen. Das ist kein Entfernungsfall, sondern ein Reputationsthema und braucht eine andere Strategie.
- Inhalte öffentlicher Register zu entfernen, etwa Gerichtsunterlagen in Rechtsordnungen, in denen sie rechtmäßig veröffentlicht werden.
- Den legitimen Unternehmenseintrag oder die korrekten Inhalte eines Wettbewerbers zu entfernen.
In 4 Schritten zum Ergebnis
Kontakt aufnehmen
Schicken Sie die genauen URLs der Suchergebnisse oder den betreffenden Unternehmenseintrag und sagen Sie uns, was daran falsch ist.
Kostenlose Vorabanalyse
Wir klären, welches offizielle Tool tatsächlich greift — veraltete Inhalte, personenbezogene Daten, rechtliche Entfernung, Eintragskorrektur — und sagen es ehrlich, wenn keines greift.
Bearbeitung startet
Wir reichen über den richtigen Google-Weg ein, mit den Unterlagen, die dieser Weg verlangt. Ist eine Entfernung nicht möglich, erklären wir Ihnen, was stattdessen eine Verdrängungsstrategie bedeuten würde.
Ergebnis und Übergabe
Das Ergebnis ist entfernt, aktualisiert oder der Eintrag korrigiert, dann stellen wir die Rechnung. Kein Ergebnis, keine Zahlung.
Was wir von Ihnen brauchen
- Die exakten URLs so, wie sie in den Suchergebnissen erscheinen, plus die Suchbegriffe, über die sie auftauchen.
- Bei personenbezogenen Daten: die Bestätigung, welche konkrete Angabe Ihnen gehört und dass sie ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht wurde.
- Bei veralteten Inhalten: den Nachweis, dass die Live-Seite bereits geändert oder entfernt wurde.
- Bei rechtlichen Entfernungen: den Gerichtsbeschluss oder die Unterlagen, die den Verleumdungsanspruch stützen.
- Bei Unternehmenseinträgen: den Inhaberschaftsnachweis — Registerunterlagen, Rechnungen von Versorgern für die Adresse oder Domain-Verifizierung.
Sicherheit und Ihre Daten
Wir fragen niemals nach Ihrem Passwort oder Ihren Bestätigungscodes. Entfernungsanträge werden als beschwerdeführende Partei gestellt, und die Beanspruchung eines Eintrags verifiziert Google direkt mit Ihnen als Inhaber.
Unterlagen, die Sie bereitstellen, werden ausschließlich für den jeweiligen Antrag verwendet und darüber hinaus nicht geteilt.
Was Sie realistisch erwarten können
Das Tool für veraltete Inhalte kann innerhalb weniger Tage wirken. Entfernungen personenbezogener Daten dauern typischerweise länger. Anträge auf Vergessenwerden beinhalten eine Abwägung, können Wochen dauern und haben kein garantiertes Ergebnis.
Eine Auslistung verbirgt eine Seite vor Google, lässt sie auf der Originalseite aber online. Die Entfernung an der Quelle — also beim Herausgeber — ist stärker, wo sie erreichbar ist, und wir sagen Ihnen, wann das der bessere Weg ist.
Zahlung erst nach Ergebnis. Wenn nichts entfernbar ist, sagen wir das in der kostenlosen Vorabanalyse, statt für eine aussichtslose Einreichung abzurechnen.
Häufig gestellte Fragen
Können Sie einen Nachrichtenartikel über mich entfernen lassen?
Meist nicht an der Quelle und bei korrekter Berichterstattung meist auch nicht bei Google. Häufig erreichbar ist dagegen die Auslistung veralteter oder nicht mehr relevanter Ergebnisse nach dem Recht auf Vergessenwerden in dafür infrage kommenden Rechtsordnungen — oder die Entfernung bestimmter personenbezogener Daten innerhalb der Seite.
Die Seite wurde gelöscht, erscheint aber weiterhin bei Google. Warum?
Google liefert eine zwischengespeicherte Fassung aus, bis es die Seite erneut crawlt. Das Tool für veraltete Inhalte erzwingt diese Aktualisierung und ist meist die schnellste Lösung in diesem gesamten Leistungsbereich.
Jemand hat ohne Erlaubnis einen Google-Eintrag für mein Unternehmen erstellt. Was lässt sich tun?
Das ist ein Fall von Beanspruchung und Inhaberschaftsstreit. Mit Registerunterlagen oder Adressverifizierung lässt sich der Eintrag normalerweise beanspruchen und korrigieren oder das betrügerische Duplikat entfernen.
Wenn es sich nicht entfernen lässt, gibt es noch etwas?
Ja — Verdrängung: korrekte, glaubwürdige Inhalte aufbauen, die das negative Ergebnis überholen und von der ersten Seite schieben. Das ist eine eigene Leistung, und wir erklären sie lieber ehrlich, als Ihnen eine Entfernung zu verkaufen, die nicht stattfinden wird.