Wenn jemand stirbt: Facebook-, Instagram- und Google-Konten

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Kurze Antwort

Jede Plattform hat offizielle Wege, und keine gibt Passwörter heraus. Facebook: Jeder kann mit einem Todesnachweis den Gedenkzustand beantragen; nahe Angehörige oder Testamentsvollstrecker können mit Sterbeurkunde die Entfernung beantragen; ein von der Person bestimmter Nachlasskontakt kann ein Gedenkprofil verwalten. Instagram: Gedenkzustand mit Nachweis wie einer Traueranzeige; Entfernung für verifizierte nahe Angehörige. Google: Angehörige und Vertreter können die Schließung des Kontos, Guthaben oder Daten beantragen – wer zuerst schließen lässt, kann danach keine Daten mehr anfordern.

Facebook

  • Gedenkzustand: Todesnachweis – Traueranzeige, Sterbeurkunde oder Trauerkarte – über Facebooks Sonderformular einreichen. Die Angaben müssen zum Konto passen.
  • Entfernung: Nahe Angehörige oder Testamentsvollstrecker können sie mit einem Scan der Sterbeurkunde beantragen. Hat die Person einen Nachlasskontakt bestimmt, kann nur dieser die Entfernung beantragen.
  • Inhalte: Nachrichten oder Dateien erfordern eine bevollmächtigte Vertretung mit gerichtlicher Anordnung zur Herausgabe elektronischer Kommunikation.
  • Dasselbe Formular gilt für Konten medizinisch handlungsunfähiger Personen und für gehackte oder Spam versendende Konten Verstorbener.

Instagram

  • Gedenkzustand: Jeder kann das Profil mit einem Todesnachweis melden, etwa einem Link zu einer Traueranzeige oder einem Artikel. Ein Gedenkprofil kann nicht geändert und niemand kann sich darin anmelden.
  • Entfernung: Verifizierte nahe Angehörige können sie mit Geburtsurkunde, Sterbeurkunde oder einem Nachweis ihrer Befugnis als gesetzliche Vertretung beantragen.

Google (Gmail, YouTube, Fotos, Drive)

  • Über Googles Antrag zu verstorbenen Nutzern können nahe Angehörige und Vertreter die Schließung des Kontos, Guthaben oder Daten beantragen.
  • Die Reihenfolge zählt: Nach einem Schließungsantrag kann Google keinen Antrag auf die Inhalte mehr bearbeiten. Erst die Daten anfordern und den Abschluss abwarten.
  • Google prüft jeden Antrag einzeln, gibt Inhalte nur in bestimmten Fällen heraus und nie Passwörter.
  • Hat die Person den Kontoinaktivität-Manager eingerichtet, erhalten bis zu 10 Vertrauenspersonen die Daten eventuell bereits nach einer Inaktivitätsphase.

Für die eigenen Konten vorsorgen

  • Bestimmen Sie in den Gedenkeinstellungen von Facebook einen Nachlasskontakt.
  • Richten Sie Googles Kontoinaktivität-Manager ein und legen Sie fest, wer welche Daten erhält.
  • Bewahren Sie eine Liste wichtiger Konten und den Ort der 2FA-Backup-Codes beim Testament oder bei einer Vertrauensperson auf.

Was wir tun – und was nicht

Wir melden uns nie im Konto einer anderen Person an, ob lebend oder verstorben. Familien kommen zu uns, wenn ein Antrag feststeckt – falsche Unterlagen, ein Fake-Konto mit Fotos der Person, ein gehacktes Profil, das Spam verschickt. Wir helfen, den richtigen Antrag für das offizielle Formular vorzubereiten; siehe Facebook-Kontowiederherstellung.

Häufige Fragen

Bekomme ich das Facebook-Passwort meines verstorbenen Elternteils?

Nein. Facebook, Instagram und Google geben laut eigenen Angaben keine Anmeldedaten für Konten Verstorbener heraus.

Wer kann die Entfernung eines Facebook-Profils beantragen?

Nahe Angehörige oder Testamentsvollstrecker mit Nachweisen. Hat die Person einen Nachlasskontakt bestimmt, nur dieser.

Was passiert mit einem Instagram-Konto im Gedenkzustand?

Es bleibt für das bisherige Publikum sichtbar, kann nicht geändert werden und erscheint nicht in öffentlichen Bereichen wie „Entdecken“.

Soll ich das Google-Konto sofort schließen lassen?

Nicht, wenn Sie Daten möchten. Beantragen Sie zuerst die Daten; nach der Schließung kann Google keinen Datenantrag mehr bearbeiten.

Legen Sie vor dem Antrag Sterbeurkunde, Nachweis Ihrer Beziehung und die genauen Profil-Links bereit. Abweichende Angaben sind der häufigste Grund für Verzögerungen.

Quellen: Facebook-Hilfe — was mit dem Konto passiert, wenn man stirbt, Facebook — Sonderantrag für verstorbene oder handlungsunfähige Personen, Instagram-Hilfe — Profil einer verstorbenen Person melden, Google-Konto-Hilfe — Antrag zu einem verstorbenen Nutzer, Google-Konto-Hilfe — Kontoinaktivität-Manager

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